Verlassen

Eine Strafanzeige einzureichen, bedeutet Ermittlungen durch die Polizei, Befragungen und ein gerichtliches Verfahren. Die einen erleben diesen Prozess als zusätzliche Belastung und möchten den Vorfall möglichst bald abschliessen. Für andere ist das Verfahren ein wichtiges, entlastendes Element bei der Verarbeitung des Vorfalls. Ob eine Strafanzeige gemacht wird, ist ein individueller Entscheid.
 

Bei so genannten Antragsdelikten (einfache Körperverletzung, Drohung etc.) haben Sie drei Monate Zeit, einen Strafantrag einzureichen. Bei schwereren Delikten gelten längere Fristen. Neben dem Einreichen des Strafantrages stellt sich die Frage, ob Sie sich als Privatkläger*in am Verfahren beteiligen möchten. Wesentliche Aspekte, die diesen Entscheid beeinflussen, sind zum Beispiel, ob Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden ist und/oder inwiefern Sie das Bedürfnis haben, auf das laufende Strafverfahren Einfluss nehmen zu können.
 

Um diese Frage zu beantworten, können Sie gerne Beratung in Anspruch nehmen, melden Sie sich bei uns.
 

Weiterführende Informationen finden Sie im Infoblatt Straftat.

Die Polizei wird innerhalb kurzer Zeit bei Ihnen eintreffen. Deren Aufgabe ist es, bestehende oder drohende Gewalt zu unterbinden und zu ermitteln. Die Polizei nimmt die ersten Abklärungen vor und stellt vorhandene Waffen sicher. Wenn nötig, wird ärztliche Hilfe beigezogen. Allenfalls wird die Wegweisung/Fernhaltung oder ein Sicherheitsgewahrsam angeordnet. Die Polizei meldet alle Fälle von häuslicher Gewalt dem zuständigen Regierungsstatthalteramt. Dort wird geprüft, ob Schutzmassnahmen einzuleiten sind. Sind Kinder mitbetroffen, wird die Kesb informiert. Weiter informiert die Polizei die Betroffenen vor Ort über die Opferrechte und gibt die Adresse der gewaltbetroffenen Person mit deren Einverständnis an die zuständige Opferhilfestelle weiter.

Für einen Aufenthalt in einem Frauenhaus können Sie sich direkt an die zuständigen Frauenhäuser im Kanton Bern wenden oder vorgängig mit uns Kontakt aufnehmen.

Frauenhaus Bern
Tel. 031 332 55 33
Frauenhaus Biel
Tel. 032 322 03 44
Frauenhaus Thun
Tel. 033 221 47 47

Falls Sie eine andere Notunterkunft suchen, nehmen Sie bitte direkt mit uns oder im Notfall mit der Dargebotenen Hand (Tel. 143) Kontakt auf.

Psychologische Fachpersonen haben unterschiedliche Ausbildungshintergründe und arbeiten mit unterschiedlichen Methoden. Wir können Ihnen Adressen von spezialisierten Psychotherapeut*innen im Kanton Bern vermitteln. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.

Die Beratungsstelle Opferhilfe hat im Rahmen der Soforthilfe die Möglichkeit, spezialisierte Therapeut*innen zu beauftragen, dringend benötigte therapeutische Hilfe zu leisten. Sie kann für Kosten, die von Versicherungen nicht gedeckt sind, eine Gutsprache im Umfang von maximal 10 Stunden erteilen. Für weitere Kosten ist unter bestimmten Bedingungen ein Gesuch an die Opferhilfe des Kantons Berns zu richten. Gerne informieren und beraten wir Sie in dieser Angelegenheit.

Ob es sinnvoll ist, eine Rechtsvertretung zu beauftragen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel empfehlen wir den Beizug einer juristischen Fachperson bei schweren Verletzungen und komplexen finanziellen Schäden. Zu berücksichtigen sind in jedem Fall auch die Bedürfnisse der betroffenen Person, ob sie sich zum Beispiel an einem Strafverfahren beteiligen oder lieber nichts mit der Angelegenheit zu tun haben möchte. Weiter ist zu prüfen, ob bezüglich der Anwaltskosten ein finanzielles Risiko besteht. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, falls Sie eine Beratung möchten.

Anwälte und Anwältinnen sind auf unterschiedliche Fachgebiete spezialisiert. Wir können Ihnen gerne entsprechende Adressen im Kanton Bern vermitteln. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.

Wir können im Rahmen der Soforthilfe spezialisierte Anwält*innen beauftragen, dringend benötigte juristische Hilfe zu leisten. Wir können eine Kostengutsprache im Umfang von maximal 4 Stunden erteilen. Bei anspruchsberechtigten Personen mit einem kleinen Einkommen gewährt der Kanton auf Gesuch eine unentgeltliche Prozessführung. Falls eine betroffene Person über beschränkte finanzielle Mittel verfügt, kann ein Gesuch um einen Kostenbeitrag an die Opferhilfe des Kantons gestellt werden. Übersteigt das jährliche Einkommen der Betroffenen und/oder deren Angehörigen die Grenze gemäss Opferhilfegesetz, müssen die Anwalts- und Prozesskosten selber getragen werden.

Aktuelles

Januar - Juni 2024

Informationsabende Opferhilfe

Wir bieten regelmässig Infoabende an, wo wir die Opferhilfe und unsere Arbeit vorstellen. Die neuen Daten 2024 finden Sie hier. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.


Anlässe

Informationsabende Opferhilfe

Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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